Kleine und mittlere Unternehmen
Wissenswertes - Projekterfahrungen
Kein Konkurrenzverbot bei freien Berufen
AHV und Scheinselbständigkeit
Freistellung mit Öffentlichkeitsbezug
Kein Konkurrenzverbot bei freien Berufen
AHV und Scheinselbständigkeit
Freistellung mit Öffentlichkeitsbezug
Schenkungen erfolgen meist aus einer Verbundenheit mit dem Beschenkten heraus und sind zumeist ein Akt der Grosszügigkeit.
Umso wichtiger ist es, die Konsequenzen einer Schenkung mit einer neutralen Vertrauensperson zu besprechen, die die Emotionen des Schenkers zwar wertschätzt, aber nicht teilt. Vertrauen Sie uns diese Aufgabe an, werden wir mit Ihnen die rechtlichen (z.B. steuerlichen) Folgen der Schenkung bedenken und die Schenkung rechtlich klug verankern. Eine Schenkung kann ja nicht einfach rückgängig gemacht werden, wenn die einstmalige Verbundenheit lockerer geworden ist oder vielleicht stillschweigend erwartete Gegenleistungen nicht eingetroffen sind.
Übrigens: Haben Sie gewusst, dass eine Schenkung ein Vertrag ist, zu dem der Beschenkte sein Einverständnis geben muss?